Montag, 1. Februar 2016

Gericht hebt einstweilige Verfügung von Memjet gegen HP auf

HP darf seine Pagewide-XL-Drucker wieder nach Deutschland importieren und verkaufen. Die einstweilige Verfügung, die Memjet im November 2015 gegen den amerikanischen Hersteller erwirkt hatte, wurde – wie die Online-Nachrichtendienste ZDNet und „itespresse.de“ berichten – am vergangenen Freitag vom Landgericht München I aufgehoben. Gegenstand der Klage von Memjet gegen HP war der seitenbreite Druckkopf HP 841, der nach Ansicht von Memjet mehrere Patente des Druckkopfherstellers verletzte. Daraufhin musste HP den Import und Vertrieb seiner Pagewide-XL-Drucksysteme, in denen der besagte Druckkopf zum Einsatz kommt, verübergehend einstellen.

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