Donnerstag, 25. Februar 2016

Online-Streitbeilegung: Internet-Händler sollten auf europäische Plattform verlinken

Seit Mitte Februar gibt es eine europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung, auf die in der EU niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen – also auch Online-Druckanbieter auf ihren Website verlinken müssen. Auch in der Union niedergelassene Online-Marktplätze müssen einen entsprechenden und leicht zugänglichen Link zur Streitbeilegungsplattform integrieren. Daruf hat der Bundesverband Druck und Medien in der vergangenen Woche hingewiesen.

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