Dienstag, 2. Februar 2016

AGB ersetzen nicht die komplexe Qualitätsverantwortung des Herstellers

Eine Onlinedruckerei definiert in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Mitwirkungspflichten ihrer Auftraggeber hinsichtlich der erforderlichen Druckdaten und gibt für typische Arbeitsgänge der Weiterverarbeitung wie Falzen, Heften und Schneiden Toleranzen vor. Ein Auftraggeber reklamiert eine drahtgeheftete Broschüre wegen nicht erfolgtem Bundstegausgleich.

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