Montag, 16. November 2015

Edelmann: Schutz vor Pharmafälschungen wird verbessert

Am 2. Oktober 2015 ist von der Europäischen Kommission die „Delegierte Verordnung“ zur EU-Fälschungsrichtlinie (2001/83/EG) veröffentlicht worden. Sie gibt vor, Verpackungen verschreibungspflichtiger Arzneimittel mit Serialisierungscodes zu individualisieren, um so die Identifikation und Rückverfolgung garantieren zu können. Diese Richtlinie soll voraussichtlich ab dem 1. Quartal 2019 in Kraft treten. Zusätzlich müssen die Verpackungen über Ausstattungen – bekannt als Tamper Verification – verfügen, die eine Manipulation erkennen lassen. Die Identifikation des Produktes kann zum einen über die Serialisierung, zusätzlich aber auch durch eine Verifizierung als Originalverpackung mittels Sicherheitsmerkmalen, wie sie vom Banknotendruck bekannt sind, ermöglicht werden.

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